Kosten


 
Kosten & Kostenerstattung

"Dr. Hahnemann besaß einen genialen Geist und entwickelte eine Methode, in der es keine Begrenzung gibt, um das menschliche Leben zu retten.
Ich verneige mich in Ehrfurcht vor seinem Können und dem großen humanitären Werk, welches er schuf."

(Mahatma Gandhi)



Kosten für homöopathische Behandlungen

Termine in der Heilpraxis

Erstanamnese (inkl. Fallausarbeitung und Materia-Medica-Recherche)

Erwachsene (chronisch), ca. 120 min                                         EUR 230,-

Kinder ab ca. 3 Jahre (chronisch), ca. 90 min                             EUR 180,-

Babies & Kinder bis 3 Jahre (chronisch), ca. 75 min                  EUR 165,-


Termin in der Praxis oder Telefonate und E-Mail- Kontakte

Akut-Behandlung, ca. 15- 45 min(nach Zeitaufwand)     EUR 25,- bis 60,-

Folgeanamnese, ca. 20-60 min(nach Zeitaufwand)         EUR 40,- bis 95,-


Verlaufskontrolle, Beratung etc. per Telefon oder schriftlich

je nach Aufwand EUR 6,- bis 40,-. Euro


Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. berechne ich im Rahmen der üblichen Vergütungen.


Im Sinne einer sorgfältigen und qualitiativ guten Behandlung weise ich darauf hin, dass Telefonate oder Korrespondenz per E-Mail eine Behandlung sinnvoll ergänzen, aber den persönlichen Kontakt nicht ersetzen können.


Kosten für Arzneimittel

Homöopathische Arzneimittel sind im Vergleich zu konventionellen Medikamenten sehr günstig und reichen meist über einen langen Zeitraum. In den meisten Behandlungsfällen bewegen sich die Preise im Bereich von einigen Euro pro Monat.


Kostenerstattung

Private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen die Kosten homöopathischer Behandlungen durch Heilpraktiker zumindest teilweise übernommen werden. In welcher Höhe genau, das hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und von Ihrem speziellen Tarif ab.

Bitte erkundigen Sie sich, bis zu welcher Grenze und unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten erstattet werden!


Auch Beihilfe-Versicherte haben Anspruch auf eine Teilerstattung der Behandlungskosten.


Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen bisher leider nicht. Als Abhilfe bietet sich derzeit der Abschluss einer Zusatzversicherung an. Viele Versicherungsgesellschaften führen mittlerweile sehr kostengünstige und interessante Tarife im Angebot. Es lohnt sich, sich über Zusatzversicherungen für Heilpraktiker schlau zu machen und zu 1

vergleichen!

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Steuerliche Absetzbarkeit von Behandlungskosten

Auch wenn Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht oder nicht voll übernimmt, so gibt es dennoch eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung: Sie können die Behandlungskosten nämlich bei der Steuer angeben!


Der Bundesfinanzhof in München entschied in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 (Aktenzeichen VI ZR 27/13), dass die Kosten auch für homöopathische Behandlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden können. Diese

Behandlungen müssen vorab NICHT von einem Amtsarzt oder vom medizinischen Dienst der Krankenkassen abgesegnet werden, es reicht die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.



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